Jagdruhe fürs Gamswild in ganz Bayern in der Schonzeit
Seit Jahren unterstützen wir mit unserem Verein u.a. durch Spenden die vorbildliche Arbeit des von Frau Dr. Christine Miller geführten Vereins „ Wildes Bayern“.
Ein großer Erfolg für Bayerns Gamswild konnte jetzt erzielt werden und zeigt, dass es sich lohnt für die Sache, für das Wild zu kämpfen und sich nicht verbiegen zu lassen.
Gratulation an Frau Dr. Miller und alle ihre Unterstützer!
PRESSEMITTEILUNG WILDES BAYERN
Sensationserfolg für Wildtiere und Natur vor dem Bundesverwaltungsgericht: Verordnung zur Schonzeitaufhebung im bayerischen Bergwald nicht rechtensN
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 7. November ein unglaubliches Joch vom Bergwild in Bayern genommen: Es gab Wildes Bayern e. V. mit seiner Klage recht und erklärte die Schonzeitaufhebungs-Verordnung der Regierung von Oberbayern vom Februar 2019 für nicht gesetzeskonform. Aufgrund solcher Verordnungen wurden seit Jahrzehnten Wildtiere in Dutzenden von Gebieten am Berg auch im Winter und Frühjahr verfolgt. eue
Seit über 20 Jahren wird auf großen Flächen in den oberbayerischen Gebirgswäldern dem Wild keine Ruhe mehr gelassen. Unter dem Argument, dass sich der schützende Bergwald in Auflösung befinde und bei Anwesenheit von Wildtieren nicht mehr verjüngen könne, hebt die Regierung von Oberbayern alle fünf Jahre per Verordnung großräumig die Schonzeit für Rehe, Gämsen und Hirsche auf. Ausgerechnet in den überlebenswichtigen Winterlebensräumen des Gamswildes auf Südhängen werden die Tiere deshalb auch in ihrer dringend benötigten Ruhephase im Winter und im Frühjahr von Schützen verfolgt.
Der Verein Wildes Bayern e. V. hielt diese Praxis nie für rechtskonform und hat deshalb bereits vor 2019 Klage gegen die damals aktuelle Verordnung eingereicht. Nach einem Marathon durch die Gerichtsinstanzen kam das Wild der bayerischen Berge am 7. November nun endlich zu seinem Recht: Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation der namhaften Umwelt Juristen Leopold M. Thum und Peter Fischer-Hüftle, die die Klage von Wildes Bayern vertraten, und erklärte die Verordnung zur Änderung der Jagd- und Schonzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern für nicht rechtskonform. Entscheidend war dabei das Argument, dass die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Schonzeitraufhebungen auf geschützte Wildarten, auf Gamswild und auf geschützte Lebensräume niemals fachlich von den zuständigen Stellen geprüft worden waren.
„Die Entscheidung ist ein absoluter Sensationserfolg für unsere heimischen Wildtiere“, freut sich Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller. „Wildtiere einfach für vogelfrei zu erklären, ohne ihre Rolle als Bestandteile der Natur zu berücksichtigen, ist überkommen und unserer heutigen Sicht auf die Natur absolut nicht mehr gemäß. Es muss sich nun erweisen, ob und wie sich diese für die bayerische Jagdpraxis in Staatsforstbereichen durchaus wegweisende Entscheidung darüber hinaus auch auf das gesamte Schutzwaldmanagement der Staatsforstverwaltung auswirken wird.“
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